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MedizinrechtUnter dem Begriff "Medizinrecht" wird heute eine Vielzahl von Lebenssachverhalten aus den verschiedensten Rechtsgebieten zusammengefasst. Dazu gehören das Recht der Zulassung stationärer und ambulanter Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Ärzte und Medizinische Versorgungszentren, ärztliches und krankenhausrechtliches Vertrags- und Gesellschaftsrecht, Zulassungs-, Haftungs- und Vertriebsrecht für Medizinprodukte sowie alle Bereiche der zivil- und strafrechtlichen Haftung. Darüber hinaus zählt das Vergütungs- und Abrechnungswesen gegenüber den Trägern der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ebenso zum Medizinrecht wie die arbeitsrechtliche Gestaltung der Verträge mit ärztlichem und nichtärztlichem Personal sowie Chefärzten. Unsere Sozietät ist seit vielen Jahren mit mehreren Anwälten in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts beratend, gestalterisch sowie in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren tätig. Dabei legen wir großen Wert auf die fachliche Aufteilung der Arbeitsbereiche unter den Kollegen einerseits und der gegenseitigen Unterstützung zur optimalen Mandatsbetreuung andererseits, um so Ihren Fall effektiv mit dem größtmöglichen Erfolg bearbeiten zu können.
Dr. Helmut Graff, Ulrich Gruler
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