![]() |
![]() |
ErbrechtDas Erb- und Pflichtteilsrecht hält eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke bereit. Vor und nach dem Erbfall sind wir stets ein zuverlässiger Partner zur Wahrung Ihrer Interessen. Es lohnt sich für Sie, schon frühzeitig die Weichen in Ihrem Sinn zu stellen. Um Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen rechtssicher zu formulieren und mögliche, in der Bevölkerung weitverbreitete Irrtümer aufzuklären, bedarf es einer sorgfältigen und gründlichen Beratung. In Hunderten Fällen haben wir Menschen geholfen, ihren Letzten Willen testamentarisch oder erbvertraglich so zu gestalten, dass er nach ihrem Ableben ohne Änderungen in die Tat umgesetzt werden konnte. Wir bieten unseren Mandanten dabei auch die Möglichkeit, ihre Letztwilligen Verfügungen in unserem Bankschließfach zu verwahren. Aber auch dann, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, ist anwaltliche Beratung und Vertretung dringend zu empfehlen. In der Praxis sind hier vor allem Streitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung an der Tagesordnung. Hierbei geht es häufig um die Auslegung von Testamenten, um die Ermittlung und Berechnung von Erb- und Pflichtteilsquoten oder um die praktische Abwicklung. Unsere Schwerpunkte sind daher - die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen - Beratung und Vertretung bei der Nachlassabwicklung - Testamentsvollstreckungen.
|
|
Krieger Graff Gruler & Partner · Uhlandstr. 9 · 79102 Freiburg · Tel. 0761/70 500 0 · Fax 0761/70 500 70 |
|