Bau- und Architektenrecht - Rechtsanwälte in Freiburg
 

Bau- und Architektenrecht

Wer plant oder baut sieht sich mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen konfrontiert. Um diese spannende Herausforderung dennoch optimal zu meistern, ist ein Höchstmaß an Präzision und Strukturiertheit erforderlich.

Unsere Mandanten - Architekten, Bauunternehmer, Handwerker, private und öffentliche Bauherren - werden von uns nicht nur in sämtlichen Bauphasen sondern auch in allen relevanten Problembereichen des privaten und öffentlichen Baurechts betreut und begleitet. Der beste Zeitpunkt, unsere Kanzlei zu beauftragen, ist bei oder besser noch vor Abschluss der Verträge.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zudem bei etwaigen Problemen im Zusammenhang mit der Erbringung der Bau- bzw. Planungsleistungen sowie bei Verzögerungen im Bauablauf. Darüber hinaus machen wir Mängelansprüche geltend, kümmern uns um Fragen der Abnahme von Leistungen und stehen beratend und begleitend bei allen Fragen zur Vergütung der Bau- oder Architektenleistungen zur Verfügung. Außerdem sind wir bei der Gestellung von Sicherheiten sowie der Kündigung der Bau- oder Architektenverträge der richtige Ansprechpartner.

Wir führen und begleiten die Verhandlungen mit den anderen am Bau Beteiligten, kümmern uns, soweit erforderlich, um die Einschaltung geeigneter Sachverständiger und vertreten unsere Mandanten in selbständigen Beweisverfahren sowie Prozessen vor Gericht.

 

Rainer Pietrzyk

 

 
 

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