Arbeitsrecht - Anwaltskanzlei in Freiburg
 

Arbeitsrecht

Das gesamte Arbeitsrecht - darunter besonders der Öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen - stellt seit jeher einen wesentlichen Teil unseres Tätigkeitsspektrums dar. Dabei sehen wir unsere Aufgabe neben der Vertretung in Gerichtsverfahren vor allem in der Beratung, Schulung, Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung.

So unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten bei Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten, in Einigungsstellen, bei der Ausarbeitung von Sozialplänen und Interessenausgleichen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Außerdem stehen wir unseren Mandanten bei betrieblichen Umstrukturierungen und Neuorganisation zur Seite.

Neben der Rechtsberatung und Vertretung stellt die Schulung von Management und Personalmitarbeitern sowohl in Seminaren als auch in unternehmensinternen Fortbildungsveranstaltungen und individuellem Coaching einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

 

Ulrich Gruler, Rainer Pietrzyk

 

 
 

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