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INKASSO / FORDERUNGSMANAGEMENTEin präzises Forderungsmanagement ist integraler Bestandteil einer modernen Debitorenverwaltung. Eine zügige und professionelle Forderungsbeitreibung schafft Liquidität, entlastet das eigene Buchhaltungspersonal von ungewohnten und deshalb ungeliebten eigenen Mahn- und Rechtsverfolgungsversuchen. Ein straff geführtes Mahnwesen bringt Kosteneinsparungen, führt bei wirklichen Streitfällen zu einer schnellen und zeitnahen Sachverhaltsermittlung und kann – professionell und gleichzeitig kundenorientiert betrieben – auch das eigene Unternehmensansehen am Markt verbessern. Welche Buchhaltung kennt das nicht: die Ware ist abgesandt, die Leistung erbracht; und trotzdem zahlt der Schuldner nicht; zuerst kommen Ausreden; die Rechnung sei nicht angekommen, die Bank müsse bei der Überweisung einen Fehler begangen haben; dann kommen Vertröstungen, es werde ein größerer Geldeingang erwartet, man möge sich noch etwas gedulden, dann kommen die ersten Einwendungen, es werde mit anderen Forderungen verrechnet, Gutschriften seien nicht berücksichtigt worden; dann kommen die ersten Mängelrügen……… In der Zwischenzeit ist häufig ein Zeitraum von mehreren Monaten vergangen; die Akte ist schon zentimeterdick, gefüllt mit Aktennotizen, Mahnschreiben, Korrespondenz und Telefonvermerken, die Sachbearbeiter in der Auftragsannahme oder der Buchhaltung können sich an den Vorgang nicht oder kaum mehr erinnern oder haben das Unternehmen verlassen; der nachfolgende Sachbearbeiter fasst die Akte nur noch mit „spitzen Fingern“ an, verfasst noch ein paar halbherzige Mahnschreiben und verfügt Wiedervorlagetermine, die immer länger werden; nach weiteren Monaten wird der Vorgang dann an das Inkassounternehmen gegeben, durchläuft dann nochmals eine Mahnreihe von einigen Wochen/Monaten und wird dann von dort an einen Anwalt abgegeben, zwischen dem und dem Unternehmen in den seltensten Fällen ein direkter Kontakt zur Sachverhaltsaufklärung erfolgt. Nach Jahren kommt es dann zu einem Gerichtstermin, die Zeugen können sich nicht mehr erinnern, die Beweislage ist unklar, am Ende kommt es zu einem Vergleich, bei welchem die Gebühren die Restforderungen aufbrauchen; häufig ist der Schuldner mittlerweile insolvent. Diese Verfahrensabläufe sind mühselig, kostenintensiv und ergebnisunbefriedigend. Deshalb bieten wir unseren Kunden die direkte Übernahme des Inkasso nach Durchlaufen ihrer betriebseigenen Mahnreihe zu den Bedingungen an, wie sie entsprechend der Berufsordnung für die Kooperation zwischen Rechtsanwälten und Inkassounternehmen vorgesehen sind. Ihr wirtschaftlicher Vorteil: - Sie sparen Zeit und Personal, da wir das Forderungsmanagement mit hierfür eigens geschultem Personal führen und die Anwaltstätigkeit im Gegensatz zur eigenen Mahntätigkeit vom Schuldner zu tragen ist, - Im Falle der Beitreibung trägt der Schuldner die aufgelaufenen Kosten. Führt das Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren in der Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg, rechnen wir unsere Tätigkeit auf der Basis einer Erfolglosigkeitspauschale sowie den entstandenen Gerichtsgebühren ab. Anwaltskosten entstehen darüber hinaus bei Ihnen nur, wenn ein streitiges Gerichtsverfahren durchgeführt wird und entweder Ihre Forderung nicht berechtigt war, nicht bewiesen werden konnte oder die Forderung nach Durchführung des Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht eigetrieben werden kann, - Wir übernehmen nach erfolgloser Vollstreckung in geeigneten Fällen für Sie die Forderungsüberwachung; führt die Vollstreckung später zum Erfolg, entstehen für Sie keine weiteren Kosten; die beigetriebene Forderung einschließlich der Zinsen wird ohne weitere als die gesetzlich vorgesehenen Abzüge an Sie ausgekehrt; wir machen grundsätzlich keine prozentuale Beteiligung an den beigetriebenen Beträgen geltend. Ihr persönlicher Vorteil: - Wir kennen uns; Ihr Unternehmen, Ihre Produkte, Ihre Dienstleistungen und Ihre Mitarbeiter sind uns vertraut; unsere Mitarbeiterinnen und wir bearbeiten auch im Forderungsmanagement für Ihr Unternehmen keine Forderung sondern Ihren Fall! - und nicht zuletzt: die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit im Inkasso- und Forderungsmanagement wird von der Rechtsprechung grundsätzlich dem Schuldner auferlegt, während die Kosten für Inkassounternehmen in den ganz überwiegenden Fällen nicht erstattungsfähig sind. Ihre zentrale Ansprechpartnerin in allen Inkassoangelegenheiten Frau Katharina Schneider Tel.: 0761 / 70 500 14 E-Mail: |
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Krieger Graff Gruler & Partner · Uhlandstr. 9 · 79102 Freiburg · Tel. 0761/70 500 0 · Fax 0761/70 500 70 |
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