HONORARE

Basis der Honorierung ist grundsätzlich das RVG.

Deren Ansätze gelten insbesondere für gerichtliche Verfahren, sofern nicht ein überdurchschnittlicher Aufwand eine abweichende Regelung erforderlich macht.

In anderen Fällen, insbesondere bei außergerichtlicher Beratung oder bei ständiger Vertretung sind je nach den Umständen individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Dann sind vor allem Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit sowie unser Haftungsrisiko maßgeblich.

Zu berücksichtigen sind aber auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und dessen besondere persönliche Situation.

Pauschal- oder Zeithonorare können in diesen Fällen eine stets transparente Kostenübersicht gewährleisten.

 

 

 
 

Krieger Graff Gruler & Partner · Uhlandstr. 9 · 79102 Freiburg · Tel. 0761/70 500 0 · Fax 0761/70 500 70